Bewertungen prüfen. Reputation schützen.
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Ein guter Ruf – ist massgeblich für Ihren Erfolg.
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Falsche Bewertungen – haben das Potenzial, ihn zu zerstören.
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Ihre rechtlichen Möglichkeiten – sind erheblich.
Vertrauen Sie unserer anwaltlichen Kompetenz und unserer Erfahrung. Wir wissen, wie man falsche Bewertungen aus der Welt schafft. Schnell und effizient.

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+41 44 545 54 50
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hilfe@fakeaway.ch
Warum handeln?
Fake-Bewertungen schaden.
Schon Warren Buffet wusste: „Es dauert 20 Jahre, sich einen guten Ruf aufzubauen. Aber nur fünf Minuten, ihn zu ruinieren.“
Im digitalen Zeitalter sind es negative Fake-Bewertungen, die den Ruf eines Unternehmens mit einem Click zerstören können. Die seinem wirtschaftlichen Erfolg schaden. Seiner Entwicklung. Dem Recruiting. Außerdem haben solche Bewertungen negative Folgen für das wichtige Google-Ranking und die Reichweite Ihrer Website.
Bewertungen wirken – Internet-Nutzer vertrauen ihnen.
75 Prozent der Internet-Nutzer ziehen vor dem Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung ein Bewertungsportal zu Rate.
Knapp drei Viertel dieser Nutzer erachten schriftliche Rezensionen bei ihren Kaufentscheidungen als wesentlich.
Für 59 Prozent sind Online-Bewertungen wichtig bei der Suche nach Produkten und Dienstleistungen.*
*Quelle: Splendid Research GmbH, Online-Bewertungsportal Monitor 2019.
Viele Online-Bewertungen sind manipuliert.
Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2020:**
Fast 2 von 3 Bewertungen, die darauf spezialisierte Agenturen an Bewertungsplattformen oder Vergleichsportale verkaufen, waren manipuliert.
Oft wollen Kunden mit negativen Bewertungen Druck ausüben, etwa um Preisnachlässe zu erzwingen. Auch missgünstige Wettbewerber können hinter schlechten Bewertungen stecken.
**Quelle: Stiftung Warentest, test-Heft 7/2020, S. 49-53.
Risiko Kontrollverlust.
Geraten negative Bewertungen in den Fokus der Medien oder erwächst daraus ein Shitstorm, kann die Situation für Unternehmen schnell existenzbedrohend werden – und außer Kontrolle geraten. Nur wer sich rechtzeitig zur Wehr setzt und konsequent gegen unfaire Praktiken vorgeht, hat Chancen, seinen guten Ruf zu wahren.
Was können Sie tun?
Sie denken: „Man kann doch eh nichts machen“? Das ist ein folgenschwerer Irrtum.
Es stimmt: Plattformen wollen Fake-Bewertungen oft nicht löschen. Sie weisen stattdessen betroffene Unternehmen auf die Möglichkeit hin, falsche Bewertungen selbst zu kommentieren. Die Bewertung aber bleibt im Netz.
Lassen Sie sich damit nicht abspeisen. Wehren Sie sich, bevor der Imageschaden da ist und Sie nicht mehr Herr der Lage sind. Mit FAKE*away. Wir sorgen mit juristischen Argumenten für die schnelle und effiziente Löschung falscher Bewertungen – notfalls gehen wir für Sie den Rechtsweg bis zum Ende.
Vorgehen gegen den Verfasser
Ist der Verfasser der Bewertung bekannt, kann von ihm verlangt werden, dass er die Bewertung löscht. Weigert er sich, kann er gerichtlich zur Löschung gezwungen werden. Unterliegt der Verfasser vor Gericht, muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

Vorgehen gegen Plattformen
Unternehmen können sich auch direkt an den Betreiber der Plattformen wenden und von ihm die Löschung von Bewertungen verlangen. Reagiert der Betreiber nicht oder nicht rechtzeitig, haftet er. Dann kann er gerichtlich zur Löschung rechtswidriger Bewertungen gezwungen werden.
Schnelle Resultate
Löschungsansprüche gegenüber dem Verfasser oder dem Betreiber einer Plattform lassen sich bei Dringlichkeit auf dem Weg einer vorsorglichen Massnahme gerichtlich besonders schnell durchsetzen. Entscheidungen können sofort vollstreckt werden. Bei Verstössen drohen Verfasser und Plattform Bussen.
Leistungspakete
Eine transparente Preisstruktur ist selbstverständlich für uns.
Für jede Bewertung, gegen die wir aussergerichtlich vorgehen, zahlen Sie eine Pauschale. Der Preis ist abhängig von der Anzahl der Bewertungen, mit denen wir uns juristisch auseinandersetzen.*
* Preise jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 8.1%).
Single – Für Einzelfälle
Für juristische Beanstandungen von bis zu 10 Bewertungen beträgt der Preis CHF 300 pro Bewertung.
Multi – Für häufiger Betroffene
Falls Sie von mehr als 10 Bewertungen betroffen sind, beträgt der Preis ab der 11. juristischen Beanstandung CHF 250 pro Bewertung.
Premium – Das Rundum-sorglos-Paket
Wir überwachen die einschlägigen Bewertungsportale für Sie und werden selbständig bei neuen rechtswidrigen Bewertungen aktiv: monatliches Abo.
Über uns

FAKE*away Schweiz
FAKE*away ist der kompetente und spezialisierte Partner an Ihrer Seite. Wir sind Rechtsanwälte und verfügen über langjährige persönliche Erfahrung im Medienrecht, insbesondere mit Bewertungsportalen.
Entscheidende Voraussetzungen für den Erfolg sind:
- juristische Kompetenz und Erfahrung
- eine gründliche Vorbereitung
- eine auf den Einzelfall abgestimmte Strategie
- eine professionelle und konsequente Umsetzung der definierten Ziele
FAKE*away. Wir schützen den Ruf Ihres Unternehmens.
Sandra Hanhart, Rechtsanwältin lic. iur.
Sandra Hanhart verfügt über rund 20 Jahre Erfahrung als Medienanwältin. Als ehemalige Leiterin des Rechtsdienstes des Medienunternehmens Tamedia AG (heute TX Group) ist sie ausgewiesene Expertin in ihrem Fachgebiet. Sie weiss, wo die rechtlichen Grenzen liegen für Äusserungen und Bewertungen auf Plattformen gestützt auf das Persönlichkeits-, Lauterkeits- und Datenschutzrecht. Sandra Hanhart berät in diesem Fachgebiet regelmässig Unternehmen und vertritt diese in Verhandlungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Sie ist Gründungspartnerin der Anwaltskanzlei Hanhart Law mit Sitz in Zürich.
FAKE*away Deutschland
Dr. Oliver Stegmann
Oliver Stegmann ist seit mehr als 20 Jahren Rechtsanwalt. Als ehemaliger Justitiar der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist er ausgewiesener Experte im Äußerungs-, Medien- und Persönlichkeitsrecht. Er weiß nicht nur, wie Verlage arbeiten und Meinungen gemacht werden, sondern ist als Gründer von FAKE*away auch versiert beim Vorgehen gegen Bewertungsplattformen. Oliver Stegmann hat Unternehmen in zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen vor unzulässigen Online-Bewertungen geschützt. Er ist Partner der Sozietät HUTH DIETRICH HAHN, Hamburg.
Dr. Gunnar Matschernus
Gunnar Matschernus ist seit vielen Jahren spezialisiert auf Gesellschaftsrecht und Litigation mit gesellschaftsrechtlichem Bezug. Seinen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht erwarb er 2019. Gunnar Matschernus verfügt aufgrund seiner Tätigkeit in internationalen und mittelständischen Wirtschaftskanzleien über vielfältige Erfahrungen in seinen Rechtsgebieten. Laut Handelsblatt & Best Lawyers zählt er zu den besten Rechtsanwälten im Bereich Gesellschaftsrecht in Deutschland. Gunnar Matschernus ist Partner der Sozietät HUTH DIETRICH HAHN, Hamburg.
Dr. Malte Passarge
Malte Passarge berät mittelständische und inhabergeführte Unternehmen vor allem zu Compliance-Themen wie Compliance-Management-Systemen, Risikoanalysen, Hinweisgebersystemen oder Internal Investigations. Er erwarb 2011 den Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und praktizierte sowohl in einer großen internationalen Einheit als auch als Partner in eigener Kanzlei. Gemeinsam mit der Handelskammer Hamburg hat er das Hamburger Compliance Zertifikat entwickelt. Malte Passarge ist Partner der Sozietät HUTH DIETRICH HAHN, Hamburg.
FAKE*away Österreich
Mag. Margot Astrid Res
Margot Rest ist seit vielen Jahren Rechtsanwältin. Sie vertritt Medienunternehmen, aber auch Organisationen und öffentliche Einrichtungen sowie exponierte Privatpersonen in allen Bereichen des Persönlichkeitsrechts. Zudem berät sie insbesondere auch im Bereich des Immobilienrechts sowie im Familienrecht.
Als eingetragene Mediatorin ist sie auch in alternativen Konfliktlösungsmechanismen versiert.
Dr. Michael Borsky
Michael Borsky berät seit bald 20 Jahren Medienunternehmen im In- und Ausland in verschiedensten Rechtsbereichen, insbesondere im Bereich des Medien- und Persönlichkeitsrechts, aber auch im Wettbewerbsrecht und im Marken- und Urheberrecht. Er ist Lektor für Medienrecht an der Uinversität Wien und an der Fachhochschule Wien. Zudem ist er Mitglied des Redaktionsbeirats der Zeitschrift Medien und Recht.
Ehrenamtlich ist er Mitglied des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Wien.