Unterlassungsansprüche im Internet stossen an nationale Grenzen – auch innerhalb der EU. So entschied in Hamburg das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) im November 2024 (Az. 7 W 119/24), dass die rechtswidrige Nennung eines Namens in einem Social-Media-Profil nur deutschlandweit verboten werden kann.
Das Online-Magazin persönlich.com berichtet über das Angebot von FAKE*away, das neu in der Schweiz verfügbar ist. Ansprechperson für die Beseitigung von unzulässigen Online-Bewertungen ist die Medienanwältin Sandra Hanhart.
Das Gesundheitsportal Medinside interviewt RA Sandra Hanhart zum Thema Fake-Bewertungen bei Ärzten und Spitälern und dazu, wie Bewertungsplattformen hierfür juristisch haften.
Seit rund fünf Jahren beseitigt FAKE*away in Deutschland unzulässige Online-Bewertungen. Neu stossen in Österreich und in der Schweiz zwei Anwaltskanzleien zu FAKE*away und bringen ihr länderspezifisches Know-how ein, um den Ruf von Unternehmen zu schützen, falls erforderlich auch vor Gericht.