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Sandra Hanhart

FAKE*away expandiert in die Schweiz und nach Österreich – geballte juristische Kompetenz gegen manipulierte Online-Bewertungen und Desinformation

4. Februar 2025

Seit rund fünf Jahren beseitigt FAKE*away in Deutschland unzulässige Online-Bewertungen. Der Zusammenschluss spezialisierter Rechtsanwälte konnte den Ruf zahlreicher Unternehmen durch konsequentes Vorgehen gegenüber unlauteren Wettbewerbern und untätigen Plattformen wiederherstellen und schützen. Neu stossen in Österreich und in der Schweiz zwei Anwaltskanzleien zu FAKE*away und bringen ihr länderspezifisches Know-how ein, um den Ruf von Unternehmen zu schützen, falls erforderlich auch vor Gericht.

Zürich/Hamburg/Wien, 4. Februar 2025 – Spätestens seit Abschaffung des Fact-checking beim Tech-Konzern Meta ist klar: Die Qualitätssicherung bei Social-Media-Plattformen ist auf dem Rückzug. Der unkontrollierten Verbreitung von Unwahrheiten und Desinformation wird damit Tür und Tor geöffnet. Das Internet und vor allen Dingen Plattformen verkommen so immer mehr zum vermeintlich rechtsfreien Raum, in dem sich ungeprüft alles verbreiten lässt. Vor diesem Hintergrund kommt die Expansion des Anwalts-Verbunds FAKE*away auf den gesamten DACH-Raum zum richtigen Zeitpunkt.

In Zürich stösst die Medienanwältin Sandra Hanhart (Hanhart Law) dazu, in Wien der Medienrechtsspezialist Rechtsanwalt Dr. Michael Borsky (Ruggenthaler, Rest & Borsky). In Hamburg gehören dem Team von FAKE*away der Gründer Rechtsanwalt Dr. Oliver Stegmann sowie die Rechtsanwälte Dr. Gunnar Matschernus und Dr. Malte Passarge an, alle Partner der Anwaltskanzlei HUTH DIETRICH HAHN Rechtsanwälte. Die beteiligten Kanzleien und ihre Klientschaft profitieren künftig durch FAKE*away von einem grenzüberschreitenden Wissens- und Erfahrungsaustausch.

FAKE*away ist aus der Erkenntnis heraus entstanden, dass viele Unternehmen nicht wissen, dass und wie sie gegen falsche und manipulierte Online-Bewertungen vorgehen können. Den von Fake-Bewertungen betroffenen Unternehmen ist häufig nicht bewusst, dass sie grundsätzlich in einer vorteilhaften Position sind: Die Plattform muss die Richtigkeit von Bewertungen in einem Prüfverfahren mit dem jeweiligen Autor der Bewertung verifizieren. Sie trägt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in Deutschland damit praktisch die Beweislast für die Richtigkeit anonymer Einträge. Kann der Wahrheitsbeweis nicht erbracht werden, muss die Plattform die Bewertung löschen –andernfalls haftet sie. Die Erfahrung zeigt, dass die Plattformen oft erst dann reagieren, wenn die Löschansprüche von Anwälten geltend gemacht werden.

Dazu Medienanwältin Sandra Hanhart: «In der Schweiz existieren bisher ganz wenige Gerichtsentscheide zur Haftung von Bewertungsplattformen. Dabei ist die Ausgangslage aufgrund unseres Zivilgesetzbuches weitgehend die gleiche wie in Deutschland: Verbreitet eine Bewertungsplattform herabsetzende Sachbehauptungen, wirkt sie an einer Persönlichkeitsverletzung zu Lasten des betroffenen Unternehmens mit. Das ist nur dann im öffentlichen Interesse und zulässig, wenn die Behauptung den Tatsachen entspricht. Kann die Plattform die Wahrheit nicht nachweisen, besteht ein Anspruch auf unverzügliche Löschung einer solchen «Fake»-Bewertung. Bleibt die Plattform untätig, haftet sie gegenüber dem betroffenen Unternehmen für entstandenen Schaden und je nach Situation auch für weitere finanzielle Ansprüche.»

Das Ziel von FAKE*away ist es, mit juristischer Expertise effizient und zunächst niederschwellig die Löschung von falschen Bewertungen direkt bei Bewertern oder Plattformen zu erwirken. Führt dies nicht unverzüglich zum Ziel, erstreitet FAKE*away im nächsten Schritt die Beseitigung von rechtswidrigen Bewertungen über die zuständigenGerichte. Zum Schutz der Reputation ihrer Klientschaft und mit dem Know-how erfahrener Medienanwältinnen und Medienanwälte begleitet und vertritt FAKE*away Unternehmen auf dem ganzen Rechtsweg.

FAKE*away in der Schweiz

Rechtsanwältin Sandra Hanhart vertritt FAKE*away in der Schweiz. Sie ist Inhaberin der Kanzlei Hanhart Law in Zürich. Ihre Schwerpunkte liegen im Medien-, Immaterialgüter, IT- und Datenschutzrecht. Sie verfügt über eine Erfahrung von über 20 Jahren in der juristischen Beratung von Unternehmen und Start-ups, unter anderem als General Counsel einer börsenkotierten Mediengruppe sowie als Partnerin in einer Wirtschaftskanzlei. Sie hat an der Universität Zürich studiert.

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