Wenn der Verfasser der Bewertung oder der Betreiber der Plattform nicht oder nicht rechtzeitig auf eine Löschungsaufforderung reagiert, können Sie die Löschung gerichtlich durchsetzen. Das geschieht bei Dringlichkeit in der Regel mit einer vorsorglichen Massnahme. Gerichte entscheiden dann häufig ohne mündliche Verhandlung. Es handelt sich um ein summarisches Verfahren, oft ergehen Entscheidungen innerhalb weniger Wochen. Zuvor sollte der Verfasser der Bewertung oder der Betreiber der Plattform abgemahnt werden, um negative Kostenfolgen zu vermeiden.