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Frequently Asked Questions

Kann ich gegen jede Bewertung vorgehen?

Ja. Sofern herabsetzende Bewertungen nicht der Wahrheit entsprechen oder sie unzulässige Meinungsäusserungen enthalten. Auch wenn Kritik  übermässig beleidigend oder unnötig verletzend ist, können Sie sich wehren. Die bewertete Leistung, das bewertete Produkt oder Mitarbeitende, die eine Bewertung gepostet haben, sind den bewerteten Unternehmen oft gar nicht bekannt. Auch dann bestehen in bestimmten Fällen gute Chancen, falsche Bewertungen zu löschen.

Kann ich selber gegen Plattformen vorgehen?

Das ist nicht empfehlenswert. Die Aufforderung an die Plattform, eine falsche Bewertung zu löschen, muss präzise und juristisch begründet sein. Fehler, die in dieser Phase gemacht werden, ziehen sich erfahrungsgemäss später durch das gesamte Verfahren. Ausserdem kennen die Plattformen kein Pardon und kämpfen teilweise sehr verbissen um jede Bewertung.

Siehe auch: „Können mir Agenturen nicht auch helfen?“

Wie geht es weiter, wenn Plattformen beanstandete Bewertungen nicht freiwillig löschen?

Wenn Plattformen auf beanstandete Bewertungen nicht oder nicht rechtzeitig reagieren, haften sie  selbst aufgrund ihrer Mitwirkung an der Verbreitung  rechtswidriger Bewertungen. Sie können dann abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert werden. Reagiert eine Plattform auch darauf nicht, kann vor Gericht der Erlass einer vorsorglichen Massnahme beantragt werden. Ist der Antrag erfolgreich, untersagt ein Gericht der Plattform, die rechtswidrige Bewertung weiter zu verbreiten. Die Prozesskosten muss dann die Plattform tragen.

Wie hoch sind die Kosten, wenn ich gerichtlich gegen Bewertungen vorgehe?

Im Idealfall muss der Gegner die Prozesskosten übernehmen. Idealfall bedeutet, dass Sie das Gerichtsverfahren gewinnen. Sollte der Gegner obsiegen, tragen Sie seine Kosten und Ihre eigenen. Hier handelt es sich um das allgemeine Prozesskostenrisiko, dessen Höhe unter anderem abhängig vom Streitgegenstand ist, der in jedem einzelnen Fall vom Gericht festgelegt wird. Details dazu erläutern wir Ihnen gerne persönlich. Selbstverständlich ist für uns eines: Wir stellen die Interessen unserer Mandanten in den Mittelpunkt, zu denen auch die wirtschaftlichen gehören. Deshalb beraten wir Sie umfassend und abgewogen.


Was sind eigentlich Fake-Bewertungen?

Bewertungen können aus unterschiedlichen Gründen „Fake“ sein.

Der Klassiker sind Bewertungen durch Personen, die mit dem bewerteten Unternehmen noch nie etwas zu tun hatten, dies aber in ihrer Bewertung vorgeben. Wenn etwa jemand über ein Unternehmen behauptet „Schlechter Service – schlechte Preise. Das nächste Mal gehe ich zur Konkurrenz“ und es mit einem Stern bewertet, obwohl er gar keine Leistungen des Unternehmens in Anspruch genommen hat, dann handelt es sich um eine Fake-Bewertung. 

Denkbar ist auch, dass zwar ein Kontakt zum Unternehmen besteht, die Bewertung jedoch inhaltlich unwahr ist. Ein Beispiel ist die unwahre Behauptung eines ehemaligen Arbeitnehmers über seinen Arbeitgeber, dass Toilettengänge über ein System erfasst und längere Toilettengänge gerechtfertigt werden müssten.

Um eine Fake-Bewertung handelt es sich auch dann, wenn eine Agentur, die Bewertungen an Bewertungsplattformen und Vergleichsportale verkauft, Einfluss auf die Verfasser der Bewertungen nimmt und verlangt, dass diese ausschliesslich vier oder fünf Sterne vergeben dürfen. Falsch sind Bewertungen überdies, wenn eine  Agentur von ihren Testern verlangt, dass sie einen Gegenstand bewerten sollen, den sie gar nicht testen konnten. So deckte etwa die deutsche Stiftung Warentest auf, dass Agenturen von ihren Testern die Bewertung der Laufeigenschaften eines Turnschuhs verlangte, obwohl den Testern lediglich ein Foto des Schuhs zur Verfügung gestellt wurde.

Falsch ist eine Bewertung zudem dann, wenn es für sie eine Gegenleistung gab, dies in der Bewertung aber nicht offengelegt wird. Eine derartige Bewertung gaukelt eine Objektivität vor, die sie nicht hat. Sie ist irreführend (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16. Mai 2019 – Az. 6 U 14/19).

Als Fake-Bewertung wird schliesslich auch erfasst, wenn ein Unternehmen eine Agentur damit beauftragt, einen Wettbewerber schlecht zu bewerten.  Solche Fälle sind ebenfalls an der Tageordnung.

Als unlauter gilt es, wenn bei  Bewertungen automatisierte Systemen (Bots) oder gefälschte
Personenprofile eingesetzt werden (vgl. Schweizerische Lauterkeitskommission, Grundsatz B.16). 

Hinweis: Sämtliche Beispiele beruhen auf realen Fällen.

Können mir Agenturen nicht auch helfen?

Unsere Erfahrungen zeigen, dass vielen Agenturen oft das erforderliche rechtliche Hintergrundwissen fehlt. Agenturen dürfen zudem keine Rechtdienstleistungen erbringen.
Eine Agentur kann daher nur den ersten Schritt zum Löschen einer Bewertung machen. Schlägt dieser Versuch fehl, kann eine Agentur meistens nicht mehr weiterhelfen. Damit fangen die Probleme für das betroffene Unternehmen erst richtig an. Ein Fehlversuch verringert die Erfolgsaussichten für eine aussergerichtliche Lösung. Denn wenn die Plattformen erst einmal beschlossen haben, ein Löschungsbegehren zurückzuweisen, wird diese Entscheidung nur selten revidiert. Der erste Versuch sollte also unbedingt sitzen. Als erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte prüfen wir  die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens im konkreten Fall umfassend. 

Welches sind die wichtigsten Plattformen für die Bewertung von Unternehmen?

Google My Business
Google My Business ist das wohl wichtigste Bewertungsportal. Es gewinnt in Kombination mit Google Maps für praktisch jedes Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Google pusht diesen Service massiv und ein Blick in die USA genügt, um den Stellenwert abzuschätzen, den Google My Business schon in wenigen Jahren auch in der Schweiz haben wird.

Kununu
Kununu ist das grösste Portal für Arbeitnehmer, um ihre Arbeitgeber zu bewerten. In Zeiten von Fachkräftemangel kann es sich kein Unternehmen mehr leisten, dass Interessenten durch falsche negative Bewertungen abgeschreckt werden. Kununu verdient sein Geld vor allem damit, dass es Unternehmen ermöglicht, ihr Profil auf der Seite zu verwalten. Im Marketing-Jargon der Plattform  nennt sich das «Employer Branding». Die Kosten liegen zwischen rund CHF 4500 und 18’000 pro Jahr (abhängig vom Umfang und der Unternehmensgrösse; Stand Januar 2025).

Sollte ich als Unternehmen eine schlechte Fake-Bewertung nicht einfach kommentieren?

Nein. Plattformen empfehlen das zwar gerne. Aber: Warum sollte etwas Falsches weiterverbreitet werden? Auch gegen schlechte Presse wehren sich Unternehmen zurecht auf juristischem Weg – und genauso sollten sie es bei Fake-Bewertungen handhaben. Denn auch hier gilt: Etwas bleibt immer hängen.

Was bedeutet die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinung für das Vorgehen gegen Bewertungen?

Eine schlechte Bewertung muss dann gelöscht werden, wenn in ihr unwahre Tatsachen verbreitet werden. Ebenfalls unzulässig ist eine Bewertung, wenn sie unnötig verletzend oder beleidigend ist oder es dem Verfasser nicht um eine Kritik geht, sondern um die Herabwürdigung eines Unternehmens oder seiner Mitarbeitenden. Auch die Menschenwürde darf durch die Kritik nicht verletzt werden.

Die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil ist oft schwierig. Ein Beispiel: Wenn der Verfasser einer Bewertung behauptet, dier Arztgehilfe eines Zahnarztes habe ihn „unfreundlich“ behandelt, dann bringt er damit eine – zulässige – Meinung zum Ausdruck. Wenn jedoch schon die Grundlage dieser Meinung nicht stimmt, weil der Zahnarzt keine Arztgehilfen beschäftigt oder der Verfasser nie etwas mit diesem zu tun hatte, etwa weil er gar kein Patient ist, dann enthält die Bewertung eine unwahre Tatsachenbehauptung – und ist unzulässig.

Die Schwierigkeit liegt oft im Detail: Wenn zum Beispiel über eine Sängerin behauptet wird, sie habe wegen eines Posts bei Instagram einen „riesigen Shitstorm geerntet“, tatsächlich gab es aber nur wenige kritische Reaktionen auf den Post, dann enthält die Behauptung eine unwahre Tatsachenbehauptung (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11. Mai 201 – Az. 16 W 8/21).

Als erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte prüfen wir den Charakter der Bewertung im Einzelfall und beraten Sie zu den Erfolgsaussichten eines gerichtlichem Vorgehens.