Wenn Recht an Ländergrenzen scheitert
Unterlassungsansprüche im Internet stossen an nationale Grenzen – auch innerhalb der EU. So entschied in Hamburg das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) im November 2024 (Az. 7 W 119/24), dass die rechtswidrige Nennung eines Namens in einem Social-Media-Profil nur deutschlandweit verboten werden kann.